EMPFEHLUNG VON YVONNE WAGNER, VORSTANDSMITGLIED IM BDIU UND GESCHÄFTSFÜHRERIN DER SYSTEM INKASSO GMBH
(München, 19.12.2016) – Nach der deutschen Gesetzgebung verjähren zum Jahreswechsel alle offenen und nicht titulierten Forderungen von vor drei Jahren. Damit nimmt das Jahr für zahlreiche Unternehmer oftmals kein gutes Ende. Die letzte veröffentlichte Pressemeldung hat zahlreiche Rückmeldungen verursacht: Unternehmer wollen wissen, wie sie sich langfristig bereits im Vorfeld schützen können.
Yvonne Wagner ist Geschäftsführerin der System Inkasso GmbH in München und im Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Inkasso Unternehmen e. V. (BDIU) in Berlin tätig. Dort betreut sie das Ressort „Kleine und mittelständische Unternehmen“ und weiß genau, worauf es ankommt, wenn es um präventive Schutzmaßnahmen für Unternehmen bei offenen Forderungen geht.
„Das Wichtigste ist“, so Yvonne Wagner, „dass sich jedes Unternehmen bereits um sein Inkasso Gedanken machen und handeln sollte, bevor überhaupt ein Fall eintritt und ein professioneller Dienstleister gebraucht wird. Wer von Anfang an einen professionellen Inkasso-Dienstleister an der Hand hat, hat die beste Prävention.“
Oftmals wird dies leider nicht so gehandhabt: Unternehmen vertrauen ihren Kunden blind, stellen Rechnungen, warten vergeblich auf den Zahlungseingang, üben sich in Geduld und versuchen, in Eigenregie mit Mahnungen den Prozess zu beschleunigen. Wenn dann die Zahlungen weiter ausbleiben, die Nervosität steigt und die Ideen ausgehen, werden die offenen Posten meist entweder verdrängt oder in letzter Instanz einem Anwalt übergeben, was die Kosten nochmals erhöht, sobald Klage eingereicht wird.
Inkassounternehmen wie die System Inkasso GmbH stehen im Beratungsprozess bereits vor der Rechnungsstellung ihren Kunden tatkräftig zur Seite: „Ein gutes Inkassounternehmen stellt ein essenzielles Bindeglied zwischen Unternehmen, Buchhaltung, Mahnabteilung und Kunde dar“, sagt Yvonne Wagner, „denn die unternehmensinternen Prozesse sollten mit Hilfe eines kompetenten Partners bereits im Vorfeld optimiert werden. Wenn Rechnungen korrekt aufgebaut sind, wenn richtig gemahnt wird und wenn das Mahnwesen im Unternehmen besser funktioniert, erhöht das auch die Chancen für alle Zahlungseingänge. Aus diesem Grund geben wir unser Wissen mit gutem Gewissen an unsere Kunden weiter. Denn Inkasso ersetzt weder Buchhaltung noch Mahnwesen – es optimiert den kompletten Prozess.“
Die weitläufige Meinung, dass durch eine Prozessoptimierung durch einen Inkassodienstleister die Inkasso-Aufträge minimiert werden und sich somit das Inkassounternehmen selbst schaden würde, ist nicht korrekt. Yvonne Wagner, Vorstandsmitglied im BDIU erklärt: „Durch die Optimierung der Debitorenbuchhaltung werden im Allgemeinen die Chancen der Zahlungseingänge erhöht, und das ist für alle Parteien von großem Vorteil: Zahlungen, die direkt nach Rechnungsstellung erfolgen, bilden keine offenen Forderungen und sichern die Wirtschaft. Ebenso positiv verhält es sich mit Zahlungen, die korrekt angemahnt und anschließend beglichen werden. Und Zahlungseingänge, die ausbleiben und vom Inkassodienstleister tituliert werden? Auch bei diesen erhöhen sich die Chancen, wenn von Anfang an alles richtig gemacht wurde – angefangen von der Angebotslegung über die Leistungserbringung bis hin zur Rechnungsstellung. Somit entsteht eine Win-Win-Situation: Denn mit diesen erhöhten Chancen erzielen Kunde und Inkassodienstleister schneller und sicherer ihre Erfolge.“
Unternehmer, die sich von diesem Prinzip überzeugen und sich den guten Vorsatz für das Neue Jahr zu Herzen nehmen, reduzieren ihre Außenstände erheblich und ebnen ihrem Unternehmen damit den Weg in die Zukunft.
In diesem Sinne wünschen wir allen Unternehmern einen guten und erfolgreichen Start ins neue Jahr!