System Inkasso warnt: Zum Jahresende naht die Forderungsverjährung!

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System Inkasso warnt: Zum Jahresende naht die Forderungsverjährung!

System Inkasso warnt: Zum Jahresende naht die Forderungsverjährung!

WER JETZT SCHNELL HANDELT, KANN SEINE FORDERUNGEN NOCH GELTEND MACHEN

 

(München, 01. Dezember 2016) – Nicht nur Weihnachten, Feiertage, Silvester und gute Vorsätze stehen vor der Tür. Auch die sogenannte »Forderungsverjährung« ist zum Jahresende ein wichtiges Business-Thema für jedes Unternehmen, welches von offenen Forderungen und nicht bezahlten Rechnungen betroffen ist. Denn: Zum kommenden Jahreswechsel verjähren nach dem deutschen Gesetz alle offenen Forderungen aus dem Jahr 2013. System Inkasso aus München klärt auf:

 

Haben Sie noch alte, unbezahlte Rechnungen im Archiv oder in der Schublade? Dann gilt es spätestens jetzt im Dezember, noch einmal genauer hinzusehen. Denn nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Das heißt im Klartext: Zum 01. Januar 2017 verjähren somit alle Rechnungen, die im Kalenderjahr 2013 gestellt wurden – ganz egal, ob die Forderung schon im Januar 2013 oder erst im Dezember 2013 geltend gemacht wurde.

 

»Bis zum Ende des Jahres können wir noch viel für unsere Kunden tun, um die Forderungsverjährung für die unbezahlten Rechnungen aus 2013 zu vermeiden«, klärt Yvonne Wagner, Geschäftsführerin der System Inkasso GmbH und Vorstandsmitglied im Bund Deutscher Inkasso Unternehmen e. V. (BDIU) in Berlin, auf. »Wichtig ist nur, dass man sofort reagiert. Wer die Verjährung abwartet, hat auf jeden Fall schlechte Karten.«

 

Yvonne Wagner möchte die Unternehmen damit wachrütteln, damit auch alte Forderungen nicht verjähren. Schließlich ist es das Recht eines jeden Unternehmers, für seine erbrachten Leistungen entlohnt zu werden. »Oftmals, vor allem im Handwerks- und Dienstleitungsgewerbe, werden Rechnungen immer weiter nach hinten geschoben – und nicht selten erleben wir, dass die Forderungen nach Ablauf des dritten Kalenderjahrs verjähren. Doch das muss nicht sein. Selbst im Dezember noch können wir tatkräftig dabei helfen und verjährungsbedrohte Forderungen titulieren.«

 

Fakt ist: Die wenigsten Unternehmer sind sich dessen bewusst – und viele vergessen oder verdrängen auch ihre alten offenen Forderungen, besonders wenn es sich dabei um geringere Beträge handelt. Doch auch diese sind wertvoll und stehen jedem einzelnen Unternehmen zu. Warum sollte man also die Verjährungsfrist abwarten?

 

»Als Vorstandsmitglied im BDIU sehe ich es als meine Pflicht, hier Aufklärungsarbeit zu leisten«, so Yvonne Wagner, die ihrem Beruf aus vollster Überzeugung tagtäglich nachkommt, »vor allem die kleinen und mittelständischen Unternehmen wissen oft nicht, wie die Rechtslage ist und wie sich in so einem Fall verhalten sollen. Daher möchte ich zum Jahresende allen Unternehmern den guten Vorsatz für das Neue Jahr mit auf den Weg geben, sich bereits über Inkasso Gedanken zu machen, bevor man es braucht oder bevor es wie kurz vor der Forderungsverjährung brenzlig werden kann.«

 

Ein guter Business-Vorsatz, schließlich geht es auch in der Wirtschaft am Ende immer ums Überleben. Alle, die noch offene Forderungen von 2013 in den Akten finden, sollten sich somit schnellstmöglich um einen starken Partner für das Forderungsmanagement bemühen und dafür sorgen, dass die Forderungsverjährung nicht einsetzt. Und in diesem Atemzug können auch gleich noch die offenen Forderungen der darauffolgenden Jahre unter die Lupe genommen werden, damit es zum nächsten Jahresende hin nicht noch einmal derart brenzlig wird.

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